Ich bin Diplom-Physiker. Nach meinem Studium habe ich zuerst 14 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin dann 1996 in die Schweiz gezogen.
Im Alter von 62 Jahren habe ich beschlossen, mein Arbeitsleben zu beenden und bin wieder nach Deutschland gezogen.
Der Umzug von einem Sozialsystem ins andere ist aufwendig und hat seine Tücken.
Meine Erfahrungen habe ich hier aufgelistet. Ich brauche es nicht mehr, aber vielleicht ist es dem Leser nützlich.
Falls ja, können Sie es mich wissen lassen und einem alten, weißen Mann eine kleine Freude machen. Henning Fleßner
Es gab in meiner Firma viele Seminare, von denen die meisten unnütz waren. Es gab aber eins, dass der Firma nichts gebracht hat, aber den Mitarbeitern. Es ging um die Vorbereitung auf die Rente. Es ist ein grosser Schritt im Leben, auf den man sich vorbereiten sollte. Man sollte das Rentnerleben wie ein neues Projekt beginnen und dieses Projekt dann konsequent durchziehen. Die Gefahr besteht sonst, dass man in ein soziales Loch fällt und eines Morgens nicht weiss, warum man aufstehen sollte. Ich habe Kollegen erlebt, die als Rentner so unzufrieden waren, dass sie auf alles nur noch geschimpft haben. Wer hat schon gerne Umgang mit solchen Menschen? Das Projekt sollte zeitlich nicht begrenzt sein. "Ich räume meine Garage auf und bringe meinen Schreibtisch in Ordnung" ist kein gutes Projekt. Denn was macht man danach? Gute Projekte sind ein Garten, Schachspielen, Musik machen, sich ehrenamtlich betätigen. Ich habe mich dazu entschlossen, als Gasthörer Geschichte und Philosophie zu studieren. Ich komme mit jungen Menschen zusammen, trainiere mein Gehirn und lerne immer etwas Neues dazu. Wenn das Wetter es zulässt, fahre ich die 13 km in die Uni mit dem Fahrrad. Ich bin mit Absicht weit von meinem alten Arbeitsplatz weggegangen. Die alten Kollegen freuen sich zwar, wenn man einmal vorbeikommt, aber beim zweiten Mal stört man bereits. Dort braucht uns nicht mehr. Je früher man sich damit abfindet, desto besser.
Ich bin 1996 mit 42 Jahren in die Schweiz gezogen. In den ersten Jahren habe ich mich nicht um die Rente gekümmert. Dadurch ich sehr gut verdient habe, blieb am Monatsende immer etwas übrig. Ich habe das Geld in Aktien angelegt. Später bin ich dann auf die Idee gekommen, das Geld in die Pensionskasse einzuzahlen. Die Summe wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Als ich aufstieg und eine jährliche Bonuszahlung erhielt, habe ich über mehrere Jahre das Weihnachtsgeld und die Bonuszahlung eingezahlt. Ich habe mich entschlossen mit 62 Jahren in den Ruhestand zu treten. Man kann in diesem Alter Zahlungen aus der Pensionskasse beziehen. Die Zahlungen aus der AHV bekommt man erst mit 65 Jahren. Geht man mit 62 Jahren, muss man im Gegenteil während der restlichen drei Jahre in die AHV einzahlen. Zieht man jedoch nach Deutschland, entfällt diese Pflicht. Da einem die Zahlungen aus der AHV fehlen, zahlt meine Pensionskasse freiwillig eine Übergangsrente. Wenn man mit 63 Jahren oder später geht, erhält man die maximale Rente aus der AHV. 2015 waren dies 2234 Franken. Geht man mit 62 Jahren, erhält man die Summe für 2 Jahre, gestreckt auf 3 Jahre. Geht man vorher, erhält man keine Übergangsrente. Man hat keinen Anspruch auf diese Übergangsrente, wenn man ein anderes Einkommen hat. Man darf also nicht arbeiten oder eine deutsche Rente beziehen. Dies gilt alles jedoch nicht allgemein, sondern nur für meine Pensionskasse (General Electric, früher Alstom, früher ABB). Man muss der Pensionskasse 6 Monate bevor man gehen will¸ dies mitteilen. Ich habe mit der Firma eine Aufhebungsvereinbarung über meinen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Personalabteilung teilt dies dann der Pensionskasse mit. Man muss sich dann entscheiden, ob man eine monatliche Rente haben will oder ob man die gesamte gesparte Summe ausbezahlt haben will. Bei einem Kapitalbezug muss die Ehefrau die entsprechende Erklärung mitunterschreiben. Diese Unterschrift muss beglaubigt werden. Dazu geht man ins Gemeindebüro zum Gemeindeschreiber. Es kostet 10 bis 20 Franken je nach Gemeinde. Die monatliche Rente wird einem ohne Steuerabzug nach Deutschland überwiesen. Vom Kapitalbezug (hier 93000 CHF) wurden nur 3.4% Quellensteuer einbehalten.
Wir haben uns entschlossen, nach Norddeutschland zurückzukehren. 6 Monate vor meinem Renteneintritt sind wir nach Oldenburg gefahren, um etwas zu suchen. Eigentlich wollten wir ein Haus mieten. Aber es gab eigentlich keine Angebote. An einem Dienstagabend habe ich auf eine Anzeige im Internet geantwortet. 15 Minuten später erhielt ich einen Anruf und eine Stunde später haben wir uns das Haus in Bad Zwischenahn angeschaut. Es hat uns sofort gefallen. Am nächsten Morgen habe ich die Verkäufer angerufen, dass wir das Haus kaufen wollen. Es gab noch andere Interessenten. Da wir jedoch keine Finanzierung brauchten, haben wir alle anderen rechts überholt. Ich habe einen Notar angerufen und für Freitag einen Termin mit ihm und den Verkäufern vereinbart. Unser Kaufvertrag enthält einige Besonderheiten. Wir übernehmen die Einbauküche, die Badezimmereinrichtung und einen Schwedenofen. Da der Kauf dieser Gegenstände nicht der Grunderwerbssteuer unterliegt, müssen sie mit einer Kaufsumme im Vertrag erwähnt werden. Die Verkäufer wollten erst zum 15. März 2016 ausziehen. Das passte sehr gut zu unserem geplanten Umzug Ende März 2016. Als Gegenleistung für eine Ratenzahlung des Kaufpreises, haben wir die Verkäufer noch bis März 2016 im Haus wohnen lassen. Ein Mietvertrag für diese Periode ist nicht möglich und für uns auch ungünstig. Die Verkäufer unterwerfen sich im Kaufvertrag der sofort vollstreckbaren Zwangsräumung. Damit haben wir kein Risiko, dass sie das Haus nicht verlassen. Ausser der Hausversicherung wurden alle Nebenkosten von den Verkäufern getragen. Fünf Tage später war der Vertrag unterschriftsreif. Der Notar erhält für seine Bemühungen ca. 2000 Euro. Bevor der Notar die Eintragung im Grundbuch veranlassen kann, muss die Grunderwerbssteuer bezahlt werden.
Die Grunderwerbssteuer beträgt in Niedersachsen 5% des Kaufpreises. Da im Kaufvertrag eine Summe für die übernommenen Gegenstände vereinbart worden ist, verlangte das Finanzamt einen Nachweis. Ich habe die Verkäufer um Rechnungen gebeten. Diese waren aber geringer als der vereinbarte Kaufpreis. Das Finanzamt erkannte nur die Rechnungen an. Das mietfreie Wohnen sah das Finanzamt als geldwerten Vorteil an. Es nahm also an, dass der Kaufpreis um die Miete für 5 Monate reduziert worden sei. Anderseits hat das Finanzamt die Miete sehr niedrig angesetzt. Nachdem die Steuern bezahlt sind, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und der Notar kann die Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen.
Wenn man die Schweiz verlässt, muss man sich beim Steueramt der Gemeinde abmelden. Man erhält dann die Papiere für eine unterjährige Steuererklärung. Die Gemeinde schickt einem vorläufige Steuerrechnungen. Diese Rechnungen werden aber nicht ins Ausland verschickt. Man muss daher jemanden haben, an den sie diese Rechnungen senden kann. Dies kann ein kommerzieller Treuhänder sein oder aber auch nur ein Freund. Soweit ich den Beamten verstanden habe, haftet dieser Treuhänder, wenn man seine Steuern nicht bezahlt. Einen Teil meiner Rente habe ich mir auszahlen lassen. Die Pensionskasse zieht die Quellensteuer ab und überweist den Rest nach Deutschland. Für die Steuererklärung muss dies dann nicht mehr angeben werden. Man muss dann innerhalb von 4 Wochen seine Steuererklärung in der Schweiz abgeben. Dafür braucht man jedoch den Lohnausweis der Firma. Man hat nach Auskunft des Steueramts einen rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung des Lohnausweises. Die Firma verschickt die Lohnausweise erst im neuen Jahr. Man sollte ihn also bei der Firma anfordern. Man erhält dann einen provisorischen Lohnausweis für die Steuererklärung.
Ich habe einfach den Technischen Betrieben Würenlos mitgeteilt, dass ich das Land verlasse und meine neue Adresse angegeben. Am Tag des Auszug kam ein Techniker vorbei und las den Zähler as. Nach 4 Wochen erhielt ich die Endabrechnung nach Deutschland zugeschickt.
Ich habe den Umzug von einer Spedition machen lassen. Bei dieser grossen Entfernung spart man vermutlich nichts, wenn man es selber macht. Die Spedition habe ich über eine Auktion ermittelt. Es gibt im Internet eine Seite «Umzugsauktion.de». Man gibt seine Adressen an und füllt einen Fragebogen aus, welche Dinge zu transportieren sind. Man erhält dann einen Anruf und man kann noch Dinge klären, die im Fragebogen nicht erwähnt sind. Die Anfrage wird dann für eine Woche ins Internet gestellt und Speditionen geben ihre Angebote ab. Zuerst kommen fast keine, aber wenn die Frist endet, kommen mehrere. Ich habe nicht die günstigste Firma genommen, sondern die bei der ich den Eindruck hatte, dass sie Erfahrung mit Umzügen aus der Schweiz hat. Es gibt zwei Besonderheiten bei Umzügen aus der Schweiz. Erstens ist das Umzugsgut zu verzollen und zweitens fällt bei Umzügen aus der Schweiz keine Mehrwertsteuer an. Wir hatten 45 Kubikmeter Umzugsgut abgeschätzt. Vermutlich war es mehr. Die Kosten betrugen 3600 Euro bei einem Transportweg von 850 Kilometern. Die Spediteure brauchen einige Papiere, damit sie das Umzugsgut durch den Zoll bringen können.
Mein Auto habe ich selber nach Deutschland eingeführt. Hierfür sind einige andere Dinge zu beachten. Man braucht wieder die gleichen Unterlagen wie oben angeführt. Zusätzlich benötigt man noch zwei Formulare.
Bevor man zur Zulassungsstelle fährt, muss man zwei Dinge erledigen. Erstens braucht man eine Hauptuntersuchung (HU) des Autos beim TÜV oder DEKRA. Dies kostet ca. 90 Euro. Eine Anmeldung beim TÜV war nicht notwendig. Nach ca. 1 Stunde war alles erledigt. Zweitens braucht man einen Versicherungsschutz. Man sucht sich eine Versicherung aus. Man sollte die Versicherung fragen, ob sie die schadensfreien Jahre in der Schweiz anerkennt. Dies machen angeblich nicht alle. Der Versicherungsmensch wird dann im Internet eine Nummer lösen und einem eine Bescheinigung geben. Der eigentliche Versicherungsvertrag wird erst unterschrieben, wenn das Auto zugelassen ist. Mit den Zollpapieren, der Versicherungsbescheinigung und dem TÜV-Dokument marschiert man dann zur Zulassungsstelle. Man schraubt vorher seine schweizerischen Nummernschilder ab und bringt sie mit. In Deutschland ist man der Eigentümer seiner Nummernschilder, in der Schweiz gehören sie dem Kanton. Die Zulassungsstelle will die Schilder üblicherweise behalten. Die Schweizer wollen, dass sie per eingeschriebenen Brief zurückgeschickt werden. Das Strassenverkehrsamt des Kanton Aargaus akzeptierte, dass die Schilder in Deutschland vernichtet wurden, verlangten aber eine schriftliche Bestätigung der deutschen Zulassungsstelle. Hierzu haben sie sogar den genauen Text vorgegeben: «Kennzeichen AG 123456 eingezogen und vernichtet am ….». Dies ist wohl die einfachste und billigste Lösung. Man erhält dann von der Zulassungsstelle neue Zulassungspapiere für das Auto. Neue Nummernschilder kauft man dann direkt in einem Geschäft (häufig direkt bei der Zulassungsbehörde). Am besten kauft man auch neue Halterungen, da die Nummernschilder in Deutschland vorne und hinten gleich gross sind, was in der Schweiz nicht immer der Fall ist. Wenn das schweizerische Strassenverkehrsamt die Vernichtung der Nummernschilder akzeptiert hat, erhält man zu viel gezahlte Steuern zurück. Das Strassenverkehrsamt meldet der schweizerischen Versicherung, dass das Auto in der Schweiz abgemeldet ist. Jetzt kann man von der Versicherung eine Bescheinigung über die schadensfreien Jahre anfordern und bei der deutschen Versicherung einreichen. Bei der Zulassungsstelle muss man ein Lastschriftformular ausfüllen. Ein deutsches Bankkonto sollte man also schon haben. Jetzt hat man ja schon die KFZ-Steuer an der Grenze für ein Jahr bezahlt. Trotzdem erhält man nach einigen Tagen vom Hauptzollamt eine Rechnung für die KFZ-Steuer, die man bezahlen muss. Die bereits an der Grenze bezahlte KFZ-Steuer kann man beim zuständigen Hauptzollamt zurückfordern. Das zuständige Hauptzollamt muss nicht das nächstgelegene sein. Für Niedersachsen ist das Hauptzollamt Itzehoe in Schleswig-Holstein zuständig. An dieses Hauptzollamt schickt man jetzt die Steuerkarte, die man am Zoll bei der Einfuhr erhalten hat mit der Angabe des neuen deutschen Kennzeichens und seiner Bankverbindung und verlangt seine Steuern zurück.
Anmelden muss man sich beim Einwohnermeldeamt (=Bürgeramt) der Gemeinde. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises kostet 28 Euro.
Für jede Wohnung sind in Deutschland Radio- und Fernsehgebühren zu zahlen. Formulare zur Anmeldung gibt es im Bürgeramt.
Beim Landkreis gibt es eine Führerscheinstelle. Dort kann man seinen deutschen Führerschein erhalten. Um seinen alten deutschen Führerschein zu erhalten, muss bei der ausstellenden Behörde nachgefragt werden, ob der alte Führerschein noch existiert. Einfacher ist es, einen neuen Führerschein zu beantragen. Als ich meinen neuen Führerschein beantragt habe, hat man festgestellt, dass mein schweizerischer Führerschein vollkommen falsch war. Ich habe den alten Klasse 3 Führerschein. Gemäss meinem schweizerischen Führerschein durfte ich sogar Busse fahren.
Solange man nur eine schweizerische Rente bekommt, ist man im Prinzip in der Schweiz versicherungspflichtig. Die schweizerische Krankenkasse stellt einem dann ein Formular aus (E112 oder S2) mit dem man zu einer deutschen Krankenkasse geht und man wird dann so behandelt, als wäre man bei der deutschen Krankenkasse versichert. Nicht alle schweizerischen Krankenkasse bieten diese Policen an. Man hat das Recht sich von der schweizerischen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu muss man die Bestätigung einer deutschen Krankenkasse besitzen, dass man von ihr aufgenommen werden wird. Dann stellt man bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Solothurn einen Antrag auf Befreiung (www.kvg.org). Diese Einrichtung arbeitet für mehrere Kantone. Ob der eigene dabei ist, muss man überprüfen. Am besten anrufen und fragen. Nachdem man die Schweiz verlassen hat, hat man 3 Monate Zeit diesen Antrag zu stellen. Die eigene Versicherung kann man einfach kündigen, auch kurzfristig. Für die Prämien ist es nur wichtig, ob die Altersrente der Pensionskasse eine Rente ist oder ein Versorgungsbezug. Da die Pensionskasse an die Firma angegliedert ist, wird in Deutschland manchmal die Ansicht vertreten, dass es sich um so eine Art Betriebsrente handelt. Das Bundessozialgericht ist in zwei Urteilen (Aktenzeichen B 12 KR 3/15 und B12 KR 22/14 R) vom 30. November 2016 zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Gemäß diesen Urteilen sind Bezüge aus den schweizerischen Pensionskassen eine der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Rente aus dem Ausland gemäß § 228 Satz 2 SGB V und kein Versorgungsbezug gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2 SGB V. Entsprechend ist der reduzierte Satz bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Meine Krankenkasse akzeptierte dies erst nach langem Schriftverkehr. Man zahlt 7.3% für die Krankenkassen, 1% für einen Zusatzbeitrag und als Kinderloser 2.8% für die Pflegeversicherung. Es wird aber nur das Einkommen bis zur Bemessungsgrenze berücksichtigt (2017: 4350 Euro). Der Höchstbetrag ist daher 495.79 Euro. Je nach Einkommen oder Familienstand (in Deutschland gibt es keine Kopfprämie) kann es daher günstiger sein in der schweizerischen Krankenkasse zu bleiben. Auch wenn sich das Einkommen nicht ändert, ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet einen jedes Jahr mit einer Frage nach dem Einkommen zu nerven. Sobald ich meinen Steuerbescheid bekommen habe, schicke ich der Krankenkasse immer eine Kopie.
Ich bin zu meinem Finanzamt gegangen und habe mich erkundigt, was zu machen ist. Wenn man sich nicht selber meldet, weiss das Finanzamt gar nicht, dass man da ist. Da meine deutsche Rente so niedrig sein wird, dass allein darauf keine Steuer zu zahlen ist, bekommt man eventuell keine Aufforderung. Wenn man sich jedoch gesetzeskonform verhält, macht man eine Steuererklärung und wartet auf das Ergebnis. Die AHV-Rente muss genau wie die deutsche Rente versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil ist 2016 72% und steigt bis 2020 in 2%-Schritten, danach mit 1%-Schritten bis 2040. Interessant ist die Versteuerung der Pensionskasse. Im Juli 2016 hat die Oberfinanzdirektion veröffentlicht, wie die neue Rechtsprechung umzusetzen ist. (OFD Karlruhe) Der obligatorische Teil der Pensionskassenrente ist wie die deutsche Rente zu versteuern. Bei mir beträgt der obligatorische Anteil meiner Rente nur 25%, wovon 72% zu versteuern sind. Für den überobligatorischen Teil muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und hängt vom Renteneintrittsalter ab (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG).
Alter bei Rentenbeginn | 62 | 63 | 64 | 65 | 66 | 67 | 68 | 69 | 70 |
Ertragsanteil in % | 21 | 20 | 19 | 18 | 18 | 17 | 16 | 15 | 15 |
Ich muss also von den restlichen 75% nur 21% versteuern. Von der befristeten Übergangsrente verlangt das Finanzamt, dass nur 2% versteuert werden. Von diesen Einkünften werden noch die Sonderausgaben (hauptsächlich Krankenkasse) abgezogen. In Summe muss ich ca. 21% meiner Pensionskassenrente versteuern. Da ich in den ersten 3 Monaten 2016 noch in der Schweiz gearbeitet habe, werden diese Einnahmen zwar in Deutschland nicht versteuert, aber für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Durch das Ehegattensplittung rutsche ich dennoch so weit in der Steuertabelle nach unten, dass ich für 2016 nur 2.1% meiner Einkünfte als Steuer zahlen muss. Da wir 2017 unter dem Steuerfreibetrag von 17640 Euro lagen, haben wir 2017 keine Steuern bezahlen müssen. Nachdem wir alle unsere Renten (insgesamt 6) zahlen wir ca. 3% Steuern. Ich lasse die Steuern per SEPA-Lastschrift von meinem Konto abbuchen, damit ich die Zahlungen nicht vergesse. Soviel zur «Steuerhölle» Deutschland.
Den Antrag auf die AHV-Rente muss in Deutschland bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Die Rentenversicherung nimmt die Anträge aber erst 3 Monate vor der ersten Rentenzahlung entgegen. Man sollte sich aber früh genug einen Termin besorgen. Ausser der AHV-Versichertennummer braucht man keine weiteren Unterlagen mitzubringen. Der Antrag wird nach Berlin geleitet und von dort an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Aus Berlin kam dann ein Fragebogen, in dem zum großen Teil noch mal die gleichen Fragen gestellt wurden. Wenig später kam ein Fragebogen aus Genf. Mit? Genau, noch mal den gleichen Fragen. Aber es lässt sich alles in wenigen Minuten ausfüllen. Ein paar Wochen später kam der Bescheid aus Genf und seitdem kommt jeden Monat das Geld auf meinem deutschen Konto an. Die Schweizer sind sparsam. Solange sich nichts ändert. kommt kein neuer Bescheid. Es kann passieren, dass die deutsche Krankenkasse einen aktuellen Bescheid haben will. Dann muss man sie mit einem Anruf überzeugen, dass die schweizerische Sparsamkeit äußerst umweltfreundlich ist.